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Plastische Chirurgie während des Lockdowns

Sollen Plastische Chirurgen (in Österreich ist die genaue Fachbezeichnung plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie) während der Zeit des Lockdowns ihre PatientInnen behandeln?

Diese Frage lässt sich aus meiner Sicht ganz klar beantworten: Ja, das sollen sie. In vielen Fällen kann man sogar sagen, ja, das müssen sie.

Um das ein wenig zu erklären, möchte ich ein wenig ausholen, um zu erklären, was Plastische Chirurgie eigentlich ist.

Die Bezeichnung „plastisch“ steht für chirurgischen Methoden, geschädigte, verunstaltete oder einfach unschöne Körperteile wiederherzustellen, neu und besser zu formen oder auch zu ersetzen. Diese Beschädigung, Verunstaltung oder Formveränderung von Körperteilen kann durch Unfälle, Tumore und andere Erkrankungen erworben sein. Sie kann ganz einfach auch im Rahmen des Alterungsprozesses auftreten oder angeboren sein. Man kann also sagen, es ist die grundsätzliche Aufgabe der Plastischen Chirurgie, durch Eingriffe eine Verbesserung beziehungsweise Wiederherstellung von Körperform und -funktion zu erreichen. 

Dabei sind, grob gesprochen, zwei große Bereiche zu unterscheiden:

  • Die Plastisch-Rekonstruktive Chirurgie
  • Die Plastisch-Ästhetische Chirurgie

Plastisch-Rekonstruktive Chirurgie

Hier ist es das Ziel, Form und Funktion nach Unfällen, Infektionen und Tumoroperationen sowie bei angeborenen Fehlbildungen wiederherzustellen. Sie umfasst unter anderem folgende Bereiche:

  • Verschluss von großen Wunden (Defekten) am ganzen Körper,
  • Wiederherstellung der weiblichen Brust (v.a. nach Tumoroperationen),
  • operative Behandlung von Hauttumoren und Weichteiltumoren,
  • Korrektur von Fehlbildungen am ganzen Körper,
  • Rekonstruktion bei Gesichtslähmungen durch Nerven- und Muskeltransplantation,
  • Handchirurgie,
  • Chirurgie der peripheren Nerven,
  • Chirurgische Behandlung von Nervenschmerzen,
  • Wiederannähen (Replantation) abgetrennter Gliedmaßen,
  • Behandlung von Verbrennungen und Erfrierungen
  • Behandlung von Narben.

Naturgemäß darf in vielen dieser Bereiche mit der Behandlung nicht zugewartet werden. Das gilt etwa für akute Verletzungen, für bösartige Tumore (z. B. Hauttumore), für große Wunden, für Zustände, die zu starken Schmerzen führen (Nervenschmerzen, schmerzhafte Narben ...). Hier darf auch ein Lockdown nicht zu Verzögerungen in der Behandlung führen.

Plastisch-Ästhetische Chirurgie

Ihr Ziel ist, das äußere Erscheinungsbild eines Menschen zu verbessern. Viele dieser Operationen haben aber auch eine wesentliche Funktionskomponente (Funktionsverbesserung) und sind somit medizinisch indiziert.

In diesen Bereich fallen beispielsweise:

  • Korrektur im Gesicht (Lider, Facelift, Eigenfettverpflanzung, Ohren, Nase ...),
  • Narbenkorrekturen
  • Brustchirurgie (Brustvergrößerung, Bruststraffung, Brustverkleinerung ...)
  • körperformende Eingriffe (z.B. Bauch- und Oberschenkelstraffung, andere Straffungsoperationen, Fettabsaugung).

Da diese Eingriffe zum Teil eine erhebliche funktionelle Komponente haben (z.B. Schmerzen durch große Brüste, funktionelle Einschränkungen durch Fettdepots, Schmerzen durch Narben, psychische Belastungssituationen), sollten auch in den entsprechenden Bereichen durch einen Lockdown keine übermäßigen Behandlungsverzögerungen auftreten. Eine Behandlung dieser Veränderungen ist jedenfalls auch während eines Lockdowns möglich und vertretbar.

Meine Ordinationen sind daher auch während des Lockdowns geöffnet und wir stehen Ihnen auch in dieser schwierigen Zeit bei Problemstellungen und Fragen aus dem Bereich der Plastischen Chirurgie zur Seite, auf Wunsch auch in Form einer Videosprechstunde.

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