Dr. Horst Koch – Ihr Sachverständiger 

für Plastische Chirurgie in Graz und Innsbruck

Zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen wird manchmal eine zuverlässige und fachlich fundierte Meinung benötigt. Univ. Prof. Dr. Horst Koch ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für den Bereich „Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“ in Graz und Innsbruck.

Was versteht man unter einem medizinischen Sachverständigen?

Medizinische Sachverständige (Gutachter) sind Ärzte, die im Auftrag von Gerichten, Rechtsanwälten oder Versicherungen Gesundheitszustand und Körperschädigung von Betroffenen beurteilen und schriftlich dazu Stellung nehmen. Sie tragen dadurch zur Entscheidungsfindung vor Gericht und hinsichtlich der Leistungspflicht von Versicherungsträgern bei. Sie müssen unparteiisch sein und unter Wahrheitspflicht aufgrund ihrer Fachkenntnisse Stellung nehmen. Dr. Horst Koch verfügt über die praktische Erfahrung und medizinische Kompetenz auf seinem Fachgebiet, um das Ergebnis einer Behandlung oder die Folgen einer Verletzung zu dokumentieren und gutachtliche Aussagen zu treffen.

Privatgutachten

Auf Wunsch erstellt Dr. Horst Koch in seiner Praxis für Plastische Chirurgie in Graz und Innsbruck für Sie auch Privatgutachten. Die damit verbundenen Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung meist nicht übernommen und hängen vom gewünschten Umfang des Sachverständigengutachtens und dem damit verbundenen Zeitaufwand ab.

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